Die jüdischen Gemeinden im Altkreis Hünfeld

Erdmannrode


Seit wann Juden in Erdmannrode lebten ist nicht genau bekannt. Jedenfalls muss es im Jahr 1800 längst eine jüdische Gemeinschaft dort gegeben haben, denn seit dieser Zeit wurden die Verstorbenen auf dem zuständigen jüdischen Sammelfriedhof in Burghaun begraben. Im Jahr 1822 waren von 356 Einwohnern 101 Personen Juden. 1830 gab es 29 jüdische Haushalte (2 Haushaltungsvorstände waren Metzger, die übrigen Händler). 1853/54 war ca. 1/3 der Bewohner (160 von 479 Einwohnern) jüdisch. 1895 war der Anteil der jüdischen Bevölkerung auf 81 Personen bei 347 Einwohnern abgesunken. Danach nahm die jüdische Gemeinde zahlenmäßig weiter ab, bis zuletzt im Jahr 1929 nur noch eine jüdische Familie im Dorf lebte, die dann nach Eiterfeld verzog.

Die Synagogengemeinde Erdmannrode war schon 1927 aufgelöst und der Synago-gengemeinde Eiterfeld angeschlossen worden. Das Synagogengebäude wurde im Jahre 1930 verkauft und abgebrochen.

Schon früh existierte in Erdmannrode eine eigenständige jüdische Elementarschule, nachweislich am 25. Febr. 1841 mit 32 Schulkindern. Lehrer war Levi Wertheim von Langenschwarz (*1812), der aber schon seit 1838 in Erdmannrode Unterricht erteilte. 1) Die Schülerzahl nahm im Lauf der Jahre gemäß der Verkleinerung der Gemeinde ab, sodass die öffentliche jüdische Volksschule 1902 aufgehoben wurde. Die Kinder besuchten vermutlich von da an die christliche Schule des Ortes. Die Religionsschule, in der zuletzt Lehrer Libmann Braunschweiger noch 6 Kindern Religionsunterricht erteilte, wurde schließlich 1904 auch geschlossen. Lehrer Braunschweiger wechselte nach Hünfeld.

Bis 1843 fanden die Verstorbenen ihre letzte Ruhe auf dem jüdischen Zentralfriedhof in Burghaun, danach legte die Gemeinde ihre eigene Begräbnisstätte am Waldrand außerhalb des Dorfes an. 

 

Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Erdmannrode
Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Erdmannrode

 

Anmerkungen:

1) Laut ministerieller Verordnung vom 30. Dez. 1823 durften eigenständige jüd. Elementarschulen eingerichtet werden, wenn die Gemeinde einen staatlich geprüften Lehrer einstellte, der seinen Dienst unter der Aufsicht des Vorsteheramtes der Israeliten in Fulda und des Kreisrates zu versehen hatte.